Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person des Vertrauens, für einen anderen Menschen zu handeln, wenn er dies aus Gesundheitsgründen nicht mehr kann.
Mit einer solchen Vollmacht soll vermieden werden, dass vom Gericht ein Betreuer eingesetzt werden muss. Der Unterschied: ein Betreuer wird vom Gericht überwacht, ein Bevollmächtigter handelt ohne Kontrolle.
Die Vorsorgevollmacht gilt ab dem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt mit den von Ihnen festgelegten Bedingungen Sie gilt jedoch nur für die Angelegenheiten, die Sie darin bestimmt haben.
Sie können auch mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen: die Vermögenssorge übernimmt der Bevollmächtigte A, einer Person B ist die Gesundheitssorge übertragen.
Auch Ehegatten oder Kinder können nur mit einer Vollmacht für Sie handeln.
Eine von Ihnen selbst verfasste schriftliche Willensklärung ist immer erforderlich.
Was ist eine Betreuerverfügung?
In ihr wird festgelegt, wer für den Fall einer Betreuung damit beauftragt bzw. ausgeschlossen werden soll, z. B. jemand aus dem Kreis der Kinder. Der Betreuer unterliegt der Aufsicht des Vormundschaftsgericht, auch wenn er vom Betreuten zu guten Zeiten selbst ausgewählt wurde.
Der Richter kann von der Vorauswahl durch eine Betreuerverfügung abweichen, wenn Umstände eingetreten sind, die es geraten erscheinen lassen, den genannten Menschen nicht zu beauftragen.
Wo gibt es allgemeine Informationen?
Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine dürfen nur allgemein informieren.
Wer berät im Detail?
Detaillierte Beratung, die auf den Einzelfall eingeht, wird von Rechtsanwälten und Notaren gegeben.
Musterbrief für eine Begründung
Eine Broschüre zum Thema "Selbstbewußt die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin" mit Bausteinen als Formulierungshilfe für Vorsorgeregelungen erhalten Sie vom:
Fachhochschulverlag-Vertrieb
Kleiststr. 31
60318 Frankfurt am Main
Email: fhverlag@verlag.fh-frankfurt.de
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